Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.